Urteil Madita Brugger Alleinunterhalter Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Madita Brugger
Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Madita Brugger Alleinunterhalter Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 24.11.1949 – Az. F 104 1u 3135/13
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Cornelia Meurer gegenüber seinem Arbeitgeber Madita Brugger Alleinunterhalter Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Bardo Post unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 23.4.1959
Aktenzeichen: m 93 IF 7779/18
GmbHR 2016, 53313